Fragen und Antworten rund um die Pflege

  • Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen – was muss ich tun?
    Überprüfungseinsätze nach § 37, SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegestufe I und II muss dies alle 6 Monate, bei Pflegestufe III alle 3 Monate unaufgefordert der Krankenkasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar – Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Ausnahme Privatversicherte). Die Einsatzkosten von €16 bei Stufe I und II und €19,94 bei Stufe III werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Sie in unsere Datenbank auf, so dass Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Termin erinnert werden.
  • Sind Sie überhaupt bei allen Krankenkassen zugelassen?
    Ja, zumindest bei allen deutschen Krankenkassen.
  • Was ist, wenn ich mehr Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?
    Sollten unsere Leistungen die Kosten Ihres Pflegesatzes um mehr als €15 überschreiten, so müssen diese Kosten Privat bezahlt werden. Beträge unter €15 fallen unter unseren Kulanzbereich und werden nicht berechnet. Ob Sie zuzahlen müssen oder nicht, erfahren Sie bei uns aber bevor wir die Leistung erbringen, keine bösen Überraschungen – versprochen!
  • Ich habe Sorge, dass mir Kosten entstehen, von denen ich nichts weiß, kann das passieren?
    Bei uns zumindest nicht. Wir garantieren Ihnen, dass keine Kosten auf Sie zukommen, über die Sie nicht im Vorfeld aufgeklärt worden sind.
  • Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme als die Pflegestufe abdeckt?
    Man kann mit der Pflegekasse eine sogenannte Kombileistung vereinbaren, so dass das nicht verbrauchte Pflegegeld anteilig ausgezahlt wird. Auf diese Weise kann man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (durch uns) und unter Umständen seine private Reinigungskraft bezahlen.
  • Meine Tochter (Sohn, Nachbarin etc.), die mich betreut geht in Urlaub – was kann ich tun?
    Stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege, oder noch einfacher - lassen Sie uns es machen. Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen Urlaub, Krankheit etc.) stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.432 (Sachleistung) im Jahr auf Antrag zur Verfügung. Damit lassen sich die Kosten für einen Pflegedienst oder aber teilweise die Kosten für eine stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege) decken.
  • Kann ich jederzeit ihre Dienste abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?
    Sie können bei uns jederzeit, von jetzt auf gleich die Pflege abbestellen, weil wir nichts von Kündigungsfristen halten. Wer sollte denn jemanden dazu zwingen können, Leute in das Haus zu lassen, die man gar nicht reinlassen will? Kündigungsfristen gibt es bei uns deshalb nur einseitig. Das heißt, sollten wir die Pflege nicht fortführen können oder wollen (warum auch immer) werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen und Ihnen einen Monat Zeit geben, einen neuen Pflegedienst zu suchen. Allerdings ist dies in der gesamten Firmengeschichte noch nie vorgekommen.
  • Wie sieht es mit einem Pflegevertrag aus?
    Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag, aus dem die vereinbarten Leistungen und die Preise hervorgehen.
  • Ich möchte am liebsten nur weibliches Pflegepersonal – geht das?
    Im Bereich der Körperpflege respektieren wir den Wunsch nach einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft. Bei einfachen Behandlungspflegen (Medikamentengabe, Insulininjektionen, Verbandswechsel außerhalb des Intimbereichs etc.) halten wir dies jedoch für nicht unbedingt notwendig.
  • Ich komme mit einer Pflegekraft einfach nicht aus, was soll ich tun?
    Auch das kann passieren. Ohne dass eine Pflegekraft etwas falsch macht, kann man sie/ihn einfach nicht leiden. Wenn dies der Fall ist, sollte man einfach anrufen. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die Chemie eine große Rolle spielt und werden versuchen, darauf Rücksicht zu nehmen.
  • Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.) – können Sie mir helfen?
    Wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Wir bestellen die Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus liefern kann. In Notfällen haben wir auch immer Hilfsmittel (Inkontinenzartikel, Rollator etc.) in unserem Bestand, so dass von unserer Seite selten Engpässe entstehen können. Für unsere Patienten besorgen wir selbstverständlich auch alle Medikamente aus der Apotheke - im Notfall auch Sonn - und Feiertags.
  • Ich brauche Essen auf Rädern – bekomme ich das von Ihnen?
    Jein. Wie fast alle Pflegedienste haben wir keinen eigenen Essens-Dienst. Wir haben auch keinen Kooperationsvertrag mit einem der großen Anbieter, weil wir unsere Kunden gerne unabhängig beraten wollen. Wenn Sie an Essen auf Rädern Interesse haben, kümmern wir uns gerne darum, dass Sie von verschiedenen Anbietern (kostenlose) Probemenüs bekommen und dann selbst wählen. Manchmal gibt es in bestimmten Stadtvierteln Metzgereien die die Nachbarschaft mit sehr hochwertigen und abwechslungsreichen Mahlzeiten beliefern. Wir versuchen all dies in Betracht zu ziehen und unsere Patienten so gut wie möglich zu beraten.
  • Eigentlich brauche ich nur eine Hauswirtschaftkraft – können Sie das machen?
    Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und bieten für unsere Patienten diese Leistung nur im Rahmen der Pflege an. Als Einzelleistung erbringen wir die hauswirtschaftliche Versorgung nicht. Ganz abgesehen davon ist eine selbstbeschaffte Reinigungskraft, die mit Hilfe einer Geldleistung bezahlt wird, meistens günstiger. Eine Ausnahme bildet hierbei die sogenannte "Familienpflege", die Familien bei Ausfall der Mutter (z. b. vor oder nach Entbindungen) beantragen können. Diese Leistung kann selbstverständlich in Anspruch genommen werden.
  • Muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?
    Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Wir beraten Sie gerne dahingehend, welche Leistungen Sie mit Ihrer Pflegestufe finanzieren können, ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen.
  • Ich pflege meinen Angehörigen selbst – können Sie mich anleiten (Injektionen, etc.)?
    Gerne. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Was ist wenn der Pflegeantrag abgelehnt wird?
    Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. eine in unseren Augen zu niedrige Pflegeeinstufung erfolgen, so unterstützen wir Sie gerne dabei, die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit den Einstufungen des MDK gemacht, die fast alle der Einschätzung des Pflegepersonals folgten. Bei der Begutachtung ist im übrigen immer eine Pflegefachkraft von uns zugegen. Wir wollen allerdings nicht unerwähnt lassen, dass im Falle einer entgültigen Ablehnung die bisher entstandenen Kosten an den Patienten privat berechnet werden müssen.
  • Ich brauche schnell Hilfe – wie lange dauert es, bis Sie kommen können?
    Es ist zwar besser, wenn wir 24 Stunden zum Einplanen Zeit haben, aber wenn es mal schnell gehen muss, können wir innerhalb einer halben Stunde bei Ihnen sein (aber wirklich nur im Notfall). Sollte unser Büro nicht besetzt sein, rufen Sie einfach die Rufbereitschaft an, deren Nummer auf dem Band angesagt wird. Wir haben 24 Stunden am Tag eine Fachkraft in Rufbereitschaft, so dass Sie immer einen Ansprechpartner haben, wenn Sie ihn brauchen.
  • Ich bin privatversichert – habe ich dadurch Privilegien?
    Wie alle unsere Patienten haben Sie Anspruch auf die bestmögliche Versorgung. Eine besondere Bevorzugung erhalten Sie allerdings nicht. Wir denken, dass unsere Leistungen Sie auch so überzeugen werden. Übrigens: Alle Einsatzkosten sind für Kassen- und Privatpatienten gleich.
  • Ich will, dass nur die Schwester / der Pfleger XY zu mir kommt – geht das?
    Nein, leider nicht. Bei uns arbeiten zur Zeit ca. 20 Pflegekräfte, die mal frei haben, in Urlaub gehen, selten krank werden und deshalb nicht immer eingesetzt werden können. Wenn Sie aber jemanden besonders mögen, freuen wir uns und versuchen sie/ihn so oft es geht bei Ihnen einzusetzen.
  • Brauchen Sie einen Haustürschlüssel von mir?
    Wenn Sie alleinstehend sind und die Türe nicht selbstständig öffnen können, ist dies leider unumgänglich. Aber auch wenn Sie mobil sind kann es im Notfall wichtig sein, dass die Schwester oder der Pfleger die Wohnung öffnen kann, auch wenn der Patient beispielsweise gestürzt ist. Die Notwendigkeit eines Schlüssels muss aber individuell geklärt werden.
  • Ich lege großen Wert auf Pünktlichkeit – können Sie das garantieren?
    Wir glauben, dass ein Pflegedienst unmöglich auf die Minute pünktlich sein kann, wenn er auf die Bedürfnisse seiner Patienten eingeht. Ein Pflegeeinsatz lässt sich nur bedingt planen. Manchmal geht es einem Patienten nicht gut und die Pflegekraft muss sich länger um ihn kümmern. Wir haben den Anspruch, jedem Patienten die Zeit zuzusprechen, die er braucht (im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren). Wir wollen nicht, dass die Pflegekräfte von einem zu nächsten Einsatz hetzen und dadurch Unruhe und Stress ins Haus bringen. Wir bitten uns deshalb grundsätzlich ein Spielraum +/- 15 Minuten aus. Sollte trotzdem mal etwas dazwischen kommen (Verkehrsunfall, Notfall, etc.) werden unsere Patienten davon telefonisch in Kenntnis gesetzt.
  • Ist der Haustürschlüssel bei der Pflege Günther auch sicher?
    Wir wissen, dass viele unserer Neukunden bedenken haben, Haustürschlüssel an quasi fremde Leute abzugeben. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und haben alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen, um die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Schlüssel werden in unserer Sozialstation in einem abschließbarem Schrank verwahrt und sind grundsätzlich nur mit Nummern und nicht mit Namen gekennzeichnet – so können sie von Unbefugten nicht mit einem Namen oder einer Adresse in Verbindung gebracht werden. Weiterhin sind wir natürlich gegen Schlüsselverlust versichert, so dass im Falle des Verlusts Ihre Schließanlage auf unsere Kosten ausgetauscht würde.
  • Was ist wenn ich / mein Angehöriger nachts Hilfe benötigt?
    Sollte es sich um einen pflegerischen Notfall handeln, rufen Sie einfach unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings lieber den Notarzt verständigen. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie uns an und wir veranlassen alle notwendigen Maßnahmen.
  • Ich habe eine Frage die hier nicht aufgeführt ist – was nun?
    Kein Problem, klicken Sie hier um uns ein E-Mail mit Ihrer Frage zu senden. Wir werden versuchen, Sie umgehend zu beantworten. Alternativ können Sie auch im Menüpunkt "Kontakt" den jeweiligen Ansprechpartner direkt anschreiben.