Leistungen der Pflegeversicherung

bei häuslicher Pflege

Die häusliche Pflege umfasst eine Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen in seiner vertrauten Umgebung. Leistungen bei häuslicher Pflege können entweder als Sachleistungen (Pflege durch Pflegedienste) oder als Geldleistung (Pflegegeld für die Pflegepersonen) erbracht werden; auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Die Pflegeleistung kann also ganz auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Dem neuen Pflegebedürftigkeistbegriff zur Folge, sind Pesonen pflegebedürftig, die die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen ausweisen und desshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im Zentrum des Pflegestärkungsgesetzes steht der neue Pflegebedürftigkeistbegriff. Dieser soll erstmals allen Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen ermöglichen, und ungeachtet dessen, ob sie aufgrund körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen pflege- oder untersützungsbedürftig sind. Wurde doch am bisherigen System bemängelt, dass Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung wie z.B. Demenz, zu wenig berücksichtigt wurden.

Nach den neuen Begutsachtungsrichtlinien werden hierfür sechs Aktivitätsbereiche (Module) eines Menschen in den Focus genommen. Bei dieser Überprüfung geht es einerseits darum festzustellen, wie selbstsändig die Perspn die Aktivitäten ausführen kann. Zugeich soll erknnt werden, wo die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten beeinträchtigt sind und daher Hilfe vonnöten ist. Für jedes Modul werden dabei Punkte vergeben.